Dr. Peter Schneiderhan
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Dr. Peter Schneiderhan

Rechtsanwalt, Of Counsel, Oberstaatsanwalt a.D. | München

Peter Schneiderhan hatte Positionen in der Stuttgarter Justiz, dem Justizministerium Baden-Württemberg und in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der EU inne. Er war zuletzt von 2009 bis Mai 2022 als Oberstaatsanwalt und Leiter der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftskriminalität der Staatsanwaltschaft Stuttgart für die Verfolgung von Delikten des Wirtschafts- und Nebenstrafrechts, auch mit europarechtlichem Einschlag (Umwelt-, Datenschutz-, Lebensmittel-, Medizin-, UWG- und Computerstrafrecht) verantwortlich.

Peter Schneiderhan berät und vertritt in Fällen mit straf- und bußgeldrechtlichen Bezügen, insbesondere in Verfahren der Verletzung geistigen Eigentums, insbesondere bei Streitfällen wegen der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, sowie bei Auseinandersetzungen mit europarechtlichem Hintergrund, in denen es zu Berührungspunkten mit dem Straf- und Ordnungsmittelrecht kommt.

Peter Schneiderhan war langjähriges Mitglied im Präsidium des Deutschen Richterbundes und Mitglied einer Arbeitsgruppe für Fragen des Unionsrechts der Europäischen Richtervereinigung. In dieser Position hat er Stellungnahmen und Gutachten für Gesetzesvorhaben des Bundes und der Europäischen Union aus dem Bereich des Strafrechts und des Europarechts verfasst und vertreten.

Fachgebiete
Geistiges Eigentum / IPGeschäftsgeheimnisse
Ausbildung

Universität Tübingen | Universität Edinburgh | Referendariat am LG Heilbronn mit Station bei einem Advocat, Edinburgh | Promotion an der Universität Tübingen zu einem rechtsvergleichenden Thema

Mitgliedschaften

European Law Institut

Veröffentlichungen

Aufsatz: Verfassungsrechtliche Vorgaben zum Erlass von Straftatbeständen, LMuR 1/2023, 23-30

Mitautor: Geschäftsgeheimnisse, 2. A. 2022, hrsg. von Daniel Hoppe, Axel Oldekop

DETA-Schiedsgericht und die Europäische Rule of Law, DRiZ 2016, S. 338

Artikel 139 Kontroll-VO 2017/625, Kontrollverstöße als Straftatbestand gegen Amtsträger, ZLR 2018, 336

Feststellung der Verbrauchererwartung – Eine Kontroverse (zusammen mit RA Glock, Hamburg), Wistra 2012, 263

Warum die Straftatbestände des ChemG verfassungswidrig sind – oder auch nicht oder nicht alle, Wistra 2022, 50

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