Peter Schneiderhan hatte Positionen in der Stuttgarter Justiz, dem Justizministerium Baden-Württemberg und in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der EU inne. Er war zuletzt von 2009 bis Mai 2022 als Oberstaatsanwalt und Leiter der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftskriminalität der Staatsanwaltschaft Stuttgart für die Verfolgung von Delikten des Wirtschafts- und Nebenstrafrechts, auch mit europarechtlichem Einschlag (Umwelt-, Datenschutz-, Lebensmittel-, Medizin-, UWG- und Computerstrafrecht) verantwortlich.
Peter Schneiderhan berät und vertritt in Fällen mit straf- und bußgeldrechtlichen Bezügen, insbesondere in Verfahren der Verletzung geistigen Eigentums, insbesondere bei Streitfällen wegen der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, sowie bei Auseinandersetzungen mit europarechtlichem Hintergrund, in denen es zu Berührungspunkten mit dem Straf- und Ordnungsmittelrecht kommt.
Peter Schneiderhan war langjähriges Mitglied im Präsidium des Deutschen Richterbundes und Mitglied einer Arbeitsgruppe für Fragen des Unionsrechts der Europäischen Richtervereinigung. In dieser Position hat er Stellungnahmen und Gutachten für Gesetzesvorhaben des Bundes und der Europäischen Union aus dem Bereich des Strafrechts und des Europarechts verfasst und vertreten.