Seit 2003 berät und vertritt Alexander Bayer nationale und internationale Mandanten – vom Start-up bis zu internationalen Konzernen sektorübergreifend -, wenn es um Marken- und andere Kennzeichenrechte, Designs, Urheberrecht, sowie Lauterbarkeitsrecht (UWG) geht. Das Tätigkeitsspektrum erstreckt sich von der strategischen Beratung im Vorwege der Schutzrechtserlangung über die Registrierung von Marken und Designs, deren Lizensierung und Verwertung, bis hin zur Überwachung und Durchsetzung dieser Rechte. Seine Expertise umfasst darüber hinaus die Beratung zur rechtssicheren Handhabung und Nutzung von personenbezogenen Daten bei neuen Nutzungskonzepten.
Als Prozessanwalt vertritt Alexander Bayer Mandanten vor allen zuständigen Zivilgerichten, dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem EUIPO, Bundespatentgericht sowie vor dem europäischen Gericht erster Instanz und dem EuGH.