Google KI und ihre Halluzinationen, Landgericht Dresden untersagt Halluzinationen der Google-KI
Seit kurzer Zeit benutzt die Suchmaschine Google eine von Künstlicher Intelligenz generierte Zusammenfassung, die sie den Suchergebnissen voranstellt.
Vielfach verlassen sich Benutzer der Suchmaschine auf diese Zusammenfassungen und steuern, was vielfach beklagt wird, nicht mehr direkt die angegebenen Suchergebnisse an.
Dabei unterliegt diese Zusammenfassung durch KI erheblichen Unsicherheiten.
In einem konkreten Fall hatte die Suchmaschine auf die Sucheingabe nach der Firma XYZ „XYZ insolvent“ ein KI-generiertes Ergebnis ausgeworfen, wonach die Firma XYZ insolvent sei, was angeblich von mehreren Quellen bestätigt werde. Allein: XYZ war in keiner Weise insolvent und die Quellen haben das auch nicht ausgesagt.
Trotz einer Abmahnung hat Google dieses Ergebnis nicht abgestellt.
Das Landgericht Dresden hat dagegen nun am 18.07.2025 (EV 3 O 1420/25) ohne mündliche Verhandlung auf den Antrag des Unternehmens eine Beschlussverfügung erlassen und der Suchmaschine solche Behauptungen untersagt. Die Beschlussverfügung (noch nicht rechtskräftig und anfechtbar) befindet sich derzeit in der Zustellung nach Irland.
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