Am 22. Februar 2022 fand die konstituierende Sitzung des Verwaltungsausschusses statt. Der Verwaltungsausschusses wird in den nächsten Monaten die notwendigen Rechtstexte verabschieden und die Richter ernennen. Unterstützt wird er vom sogenannten Beratenden Ausschuss, bestehend aus Richtern, Rechts- und Patentanwälten, der zwischen März und Mai 2022 Bewerbungsgespräche führen und eine Richterliste vorschlagen wird. Im Sommer soll auch das IT-System fertiggestellt werden. Opt-out-Anträge können dann bei der Gerichtskanzlei eingereicht werden.
Sobald Deutschland die Ratifikationsurkunde in Brüssel hinterlegt, beginnt der eigentliche Countdown zum Start des EPGÜ als Gerichtssystem. Das Übereinkommen tritt dann am 1. Tag des 4. Monats nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Deutschlands in Kraft. In dieser Zeit kann die Erteilung einer laufenden EP-Anmeldung auf Antrag beim EPA bis zum Inkrafttreten des EPGÜ hinausgezögert werden, was die Möglichkeit schafft, die einheitliche Wirkung zu beantragen.
Die noch verbleibenden Monate bis zum endgültigen Start sollten dafür genutzt werden, sich mit dem neuen System vertraut zu machen. Anmeldestrategien sollten auf den Prüfstand gestellt werden mit Blick auf das Einheitspatent als neue Schutzmöglichkeit, die Eingliederung des EP in das neue Gerichtssystem und den Wegfall des Doppelschutzverbotes in einigen Staaten. Es sind zudem Vorkehrungen zu treffen bei Mitinhaberschaften an Europäischen Patenten, Lizenzverträgen oder laufenden oder sich anbahnenden Rechtsstreitigkeiten.
Preu Bohlig & Partner wird Sie professionell und kompetent durch diese Vorbereitungsphase begleiten. Im März werden wir einen Sondernewsletter EPGÜ herausgeben, der sämtliche Aspekte des neuen Systems beleuchtet.
Zudem planen wir weitere Online-Seminare:
Sie können sich bereits jetzt bei Frau Anja Friedrich (anf@preubohlig.de) anmelden. Sind mehrere Personen aus Ihrer Kanzlei/Ihrem Unternehmen an der Teilnahme interessiert oder möchten Sie die Einladung an ausgewählte Partner, Kollegen oder Mandanten im In- und Ausland weiterleiten? Bitte sprechen Sie uns hierzu gerne an.