Der Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG hat den Kommentar „Unified Patent Court Procedure“ veröffentlicht. Der internationale Kommentar bietet eine umfassende Orientierung zum UPC-Übereinkommen und zur Verfahrensordnung des Einheitspatentgerichts (UPC)
Der Partner unserer Kanzlei, Andreas Haberl, hat darin mehrere zentrale Abschnitte übernommen. Er kommentiert die Bereiche Recht an der Erfindung, Parteien und Parteifähigkeit gemäß Artikel 46 und 47 UPCA, die endgültigen Unterlassungsverfügungen nach Artikel 63 UPCA sowie die Berufung nach den Artikeln 73 bis 75 UPCA.
Der neue Kommentar verknüpft die Artikel des UPCA systematisch mit den jeweiligen Rules of Procedure und führt damit zwei bislang getrennte Ebenen zu einer einheitlichen Darstellung zusammen. Dieses Vorgehen schafft eine Struktur, die den Zugang zum UPC-Verfahren erleichtert und gleichzeitig sichtbar macht, wie stark das System weiterhin von unterschiedlichen nationalen Traditionen geprägt ist und wie es sich durch die junge Rechtsprechung des UPC kontinuierlich weiterentwickelt.
Das Werk zeigt, wie sich die UPC-Verfahrensordnung innerhalb des UPCA einfügt, welche Regelungslogik dahintersteht und welche Fragen sich mit Blick auf ein neues, länderübergreifendes Gerichtssystem stellen. Durch die vergleichenden Perspektiven aus dem deutschen, französischen und britischen Recht sowie die Einordnung erster Entscheidungen erhalten Praktiker, Inhouse-Juristen und Berater eine fundierte Grundlage für die Arbeit mit dem neuen Gericht.
Mit seinem Beitrag leistet Andreas Haberl einen wichtigen Anteil an der Aufarbeitung und Erklärung dieses komplexen und weiter wachsenden Verfahrensrahmens.
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