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Presse, Medien und IT

Presserecht

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film sind als Grundrechte geschützt. Sie finden ihre Grenzen jedoch vor allem im allgemeinen Persönlichkeitsrecht der durch die Berichterstattung Betroffenen. Wir vertreten Privatpersonen, Prominente, Unternehmen und Institutionen. Ihre Ansprüche wegen unzulässiger Wort- und Bildberichterstattung machen wir gerichtlich und außergerichtlich geltend. Ebenso erarbeiten wir für unsere Mandanten individuelle Konzepte zur positiven Außenwahrnehmung und Krisenkommunikation sowie zum Schutz der Privatsphäre.

Äußerungsrecht

Das Recht auf freie Rede und die private oder öffentliche Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild ist eines der ersten anerkannten Menschenrechte. Die freie Rede ist jedoch auch mit Pflichten und Verantwortung verbunden, und auch sie hat Grenzen. Wir vertreten sowohl Privatpersonen, Prominente, Unternehmen und Institutionen schnell und effizient bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik, als auch Künstlerinnen und Künstler, Journalistinnen und Journalisten und Medienschaffende, die wegen öffentlicher Äußerungen angegriffen werden.

Soziale Medien

Soziale Medien sind schnelllebig und stellen die Nutzer immer wieder vor neue rechtliche Herausforderungen. Unternehmen und Institutionen müssen bei der Nutzung Sozialer Medien für Marketing und Unternehmenskommunikation die Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und Kennzeichenrechte Dritter beachten. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sorgen dafür, dass Sie sich in den Sozialen Medien rechtssicher bewegen und Fehler vermeiden und sind Ihre Ansprechpartner beim Löschen und Entfernen rechtswidriger Inhalte.

Datenschutz

Datenschutz ist spätestens seit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im öffentlichen Focus. Schon sehr viel länger stehen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite. So haben unsere Anwältinnen und Anwälte schon vor Jahren eine der ersten Grundsatzentscheidungen zur Zulässigkeit von Videoüberwachungsmaßnahmen in Geschäftsgebäuden erzielt. Wir verteidigen gegen verwaltungsbehördliche datenschutzrechtliche Anordnungen wie auch in Bußgeld- und Strafverfahren. Für unsere Mandanten nutzen wird darüber hinaus die Chancen, die das Datenschutzrecht bietet – beispielsweise bei der Verfolgung von Geschäftsgeheimnisverletzungen, aber auch bei der Verteidigung gegen Verletzungsvorwürfe.

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