LEBENSMITTEL & RECHT LMuR 1/2023, S.23-30
I. Die zum 28.10.2022 geänderte Fassung der NLV
II. Der Verstoß von § 2 Abs.1, 2, § 3 Abs. 1,2 NLV.n.F. gegen Art 80 Abs. 1 S. 2, Art. 103 Abs. 2 GG und § 58 Abs. 1 Nr. 18, § 59 Abs. 1 Nr. 21 LFGB
III. Die Unbestimmtheit von „neuartigen Lebensmitteln“ in Art. 6 Abs. 2 NFVO als Tatbestand
IV. Anmerkungen zum Strafverfahren
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