Dr. Alexander Harguth berät seit 25 Jahren im Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt im gewerblichen Rechtschutz: Seine Mandanten sind große und mittelständischen Unternehmen aber auch Start-Ups aus unterschiedlichen Technikbereichen, wie Elektrotechnik, Software, Netzwerke, Cloud-Computing samt der zugehörigen Hardware, wie Halbleiter, Router und Switches. In seinen Businessbereich fällt auch die Medizintechnik und Pharmakologie. Er verfügt über Expertise im Auffinden strategischer Lösung und in der Betreuung und Koordination komplexer Streitverfahren vor den Verletzungsgerichten, dem BPatG und dem EPA. Sein Tätigkeitsbereich erstreckt sich auch auf das Vertragsrecht, insbesondere Lizenzvertragsrecht, Streitigkeiten des Arbeitnehmererfinder-, des Geschmacksmusterrechts, des unlauteren Wettbewerbs, den Geschäftsgeheimnisschutz und staatlicher Förderprogramme unter anderem im Bereich der Forschung und Entwicklung.
Aktuellste Veröffentlichung: EmployeesInventions_2019