Für den Fall eines ungeregelten Austritts hat die britische Regierung nunmehr folgende Regelungen für Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster in Aussicht gestellt (https://www.gov.uk/government/publications/trade-marks-and-designs-if-theres-no-brexit-deal):
– Unionsmarken und eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster gelten nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU in allen übrigen EU-Staaten unverändert fort.
– Für eingetragene Unionsmarken und EU-Designs wird in Großbritannien eine opt-out-Lösung geschaffen: Die Rechtsinhaber erhalten die Mitteilung, dass in UK eine nationale Marke/ein nationales Design mit derselben Priorität wie die frühere Unionsmarke/EU-Design eingetragen wurde. Hat der Rechtsinhaber an der Aufrechterhaltung der Marke/des Designs in Großbritannien kein Interesse, kann er dieses nationale Recht löschen lassen.
– Inhaber von im Zeitpunkt des Austritts Großbritanniens aus der EU anhängigen Unionsmarken-Anmeldungen bzw. Designanmeldungen können während einer 9-monatigen Übergangsphase eine nationale Anmeldung einreichen, die dieselbe Priorität wie die Unionsmarken-Anmeldung bzw. die Anmeldung des EU-Designs erhält. Die Kosten für diese neue Anmeldung (derzeit £ 170 – 200 für die erste, £ 50 für jede weitere Klasse) hat der Anmelder zu tragen.
– Bereits bestehende nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster gelten in allen Mitgliedsstaaten mit Ausnahme Großbritanniens unverändert fort. In Großbritannien sollen diese Gemeinschaftsgeschmacksmuster ebenfalls geschützt sein, ohne dass der Rechtsinhaber irgendwelche zusätzlichen Maßnahmen ergreifen muss.
– Das Inverkehrbringen von Waren im europäischen Wirtschaftsraum durch den Markeninhaber oder mit dessen Zustimmung löst Erschöpfung auch in Großbritannien aus. Umgekehrt gilt dies nicht: Aus einem Inverkehrbringen von Waren in Großbritannien folgt nach dem Brexit keine unionsweite Erschöpfung (https://www.gov.uk/government/publications/exhaustion-of-intellectual-property-rights-if-theres-no-brexit-deal/exhaustion-of-intellectual-property-rights-if-theres-no-brexit-deal).