Die 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf legt dem Europäischen Gerichtshof folgende Fragen vor:
A. Besteht eine Pflicht zur vorrangigen Lizenzierung von Zulieferern?
B. Konkretisierung der Anforderungen aus der Entscheidung des Gerichtshofs in Sachen Huawei ./. ZTE (Urteil vom 16. Juli 2015, C- 170/13):