Technische Schutzrechte sind unsere Spezialität. Preu Bohlig ist präsent an den wichtigen deutschen Patentstandorten und hat in den letzten Jahrzehnten bei einer Vielzahl von Präzedenzentscheidungen mitgewirkt. Wir arbeiten eng mit spezialisierten Patentanwältinnen und Patentanwälten oder Patentabteilungen zusammen. Auf diese Weise haben wir in unserer Kanzlei eine besondere technische Expertise aufgebaut, unter anderem in den Bereichen Automotive, Pharma, Biotechnologie, Maschinenbau, Elektrotechnik, Software, Solarenergie.
Internationale Verfahren koordinieren wir mit Partnerkanzleien im Ausland.
Unsere Beratungstätigkeit umfasst auch die Gestaltung von F&E und Lizenzverträgen sowie die Bewertung von Schutzrechten im Rahmen von Due-Diligence-Prozessen und bei Unternehmenskäufen.
Marken, Unternehmenskennzeichen und Werktitel machen die Waren und Dienstleistungen unserer Mandanten unverwechselbar. Wir wissen, wie wertvolle Kennzeichen entwickelt werden. Wir beraten bei der strategischen Auswahl von Kennzeichen und dem Aufbau und der Umsetzung von Schutzstrategien. Wir vertreten beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) und bei der World Intellectual Property Organization (WIPO).
Wir koordinieren und leiten für unsere in- und ausländischen Mandanten in großem Umfang die Verfolgung von Kennzeichenverletzungen und vertreten unsere Mandanten in Fällen der Produktpiraterie und bei Grenzbeschlagnahmeverfahren. Die unmittelbare gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche von Rechtsinhabern in Eilverfahren, insbesondere in Messefällen, gehört zu unseren laufenden Aufgaben.
Wir verfügen nicht nur über umfangreiche Prozesserfahrung, sondern haben auch an einer Vielzahl von Transaktionen mitgewirkt. Diese Kombination ist in Due-Diligence-Verfahren ein unverzichtbarer Vorteil und bringt für unsere Mandanten ein entscheidendes Plus an Rechtssicherheit.
„Hässlichkeit verkauft sich schlecht“ (Raymond Loewy)
Die ästhetische Gestaltung eines Produktes ist ein wichtiger Absatzfaktor und entscheidend für den Markterfolg. Investitionen in die Designentwicklung lohnen oftmals jedoch nur, wenn für das Design wirksamer Rechtsschutz erlangt und wirksam durchgesetzt werden kann. Dabei bilden vor allem eingetragene Designs die Grundlage für einen effektiven Schutz einer Designleistung. An allen unseren Standorten beraten und vertreten wir Sie bei der Erlangung von Designschutz sowie bei der Durchsetzung Ihrer Designs. In Eil- und Grenzbeschlagnahmeverfahren setzen wir Ihre Rechte rasch durch und verhindern damit den Markteintritt von Wettbewerbern.
Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst und andere Kreative genießen für ihre Werke Schutz. Wir sorgen dafür, dass das auch so bleibt. Im digitalen Zeitalter sind Fotos, Texte, Videos oder Musiktitel besonders schutzbedürftig, da die erhöhte Gefahr einer unrechtmäßigen und weitreichenden Vervielfältigung droht. Wir helfen Ihnen, Ihre Werke zu schützen und Ihre Rechte durchzusetzen, damit Ihnen der wirtschaftliche Wert Ihrer Schöpfung und der Anreiz für Kreativität erhalten bleiben.
Bei Detailinnovationen mit langfristiger Anwendungsperspektive ist Geheimhaltung oftmals wertvoller als Patentierung. Das gilt auch, wenn Patente oder andere Schutzrechte nicht zu erlangen sind, beispielsweise bei nicht-technischen Geschäftsinformationen. Wir beraten und vertreten Unternehmen und Einzelpersonen sowohl bei der Geltendmachung von Ansprüchen vor den Zivilgerichten als auch im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verfolgung von Geheimnisverletzungen. Wir kennen die praktischen Schwierigkeiten und profitieren besonders von unseren langjährigen Erfahrungen in der engen Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden und eigener Erfahrung aus der Strafjustiz. Um die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen schon im Ausgangspunkt zu verhindern, beraten wir zudem auch im Vorfeld und erarbeiten umfassende Schutzkonzepte, die auch den gesteigerten Anforderungen nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) genügen.
Hinter jeder Erfindung steht eine Erfinderin / ein Erfinder. In den meisten Fällen ist das eine Arbeitnehmerin / ein Arbeitnehmer. Das Recht der Arbeitnehmererfindungen ist eine komplexe Spezialmaterie zwischen Patentrecht und Arbeitsrecht. Wir bringen neben technischem Sachverstand und patentrechtlicher Erfahrung auch die hierfür nötigen arbeitsrechtlichen Kenntnisse ein. Wir kennen die praktischen Schwierigkeiten von Pauschalvergütungssystemen, beraten und vertreten Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Vergütungsstreitigkeiten und bei der Herausgabe – der Vindikation – von Erfindungen und Patenten. Wir treten bei der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen auf, wie auch bei den ordentlichen Gerichten. Arbeitnehmererfindungen sind der Motor für Innovation. Wir sorgen dafür, dass er rund läuft.