In einem Verfahren der Patentverletzung hatte sich ein Patentinhaber eines deutschen Teils eines Europäischen Patents gegen einen angeblichen inländischen Verletzer an das Landgericht München I gewandt.
Der Zulieferer des angeblichen Verletzers beantragte anschließend in den USA eine einstweilige Verfügung, die es dem Patentinhaber verbieten solle, gegen den angeblichen Patentverletzer in Deutschland zu klagen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Patentinhaber mit der Patentverletzungsklage seine FRAND-Verpflichtungen verletze. Das angegangene US-Gericht gewährte dem dortigen Beklagten und Patentinhaber rechtliches Gehör und leitete diesen Antrag an ihn weiter.
Solche sogenannten Anti-Suit-Injunctions (die also ein Gerichtsverfahren durch eine andere gerichtliche Anordnung stoppen) sind in den USA und dem Vereinigten Königreich durchaus keine Seltenheit und torpedieren damit in vielen Fällen bereits anhängige Gerichtsverfahren in anderen Ländern. […]