Das Landgericht München I hat in einem Urteil vom 13.08.2026 (42 O 5002/25) der Süddeutschen Zeitung die Verwendung der bisherigen Einkaufs-AGB für journalistische Leistungen von freien Journalisten weitgehend untersagt. Das erstinstanzliche Urteil ist inzwischen rechtskräftig geworden.
Der sogenannte Autoren-Rechtebrief, den die SZ verwendete, widersprach in weiten Teilen den Transparenzregeln des AGB-Rechts, benachteiligte die Urheber unangemessen und widersprach den Grundsätzen des Urhebervertragsrechts. Geklagt hatten zwei große Urheberverbände (DJV und ver.di), die sich mit ihrer Kritik an den AGB überwiegend durchgesetzt haben.
Der SZ wurde nicht nur untersagt, bei dem Neuabschluss von Verträgen mit Journalisten die AGB zu verwenden, sondern auch, sich bei bereits abgeschlossenen Verträgen auf die AGB zu berufen.
Preu Bohlig hat die Verbände vor Gericht vertreten.
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