Dr. Stephanie Thewes
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Dr. Stephanie Thewes

Rechtsanwältin, Counsel | München

Dr. Stephanie Thewes berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen auf allen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes. Dabei liegt der Schwerpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit im Bereich des Wettbewerbs- und Pharmarechts, speziell im Heilmittelwerberecht, sowie im Marken- und Patentrecht.
Ihre Anwaltstätigkeit begann Dr. Stephanie Thewes bei einer Münchner Anwaltskanzlei, wo sie vornehmlich markenrechtliche Mandate bearbeitete und daneben die Liquidation der Tochtergesellschaft eines französischen Unternehmens durchführte. Gleichzeitig betrieb sie ihre Promotion, die sie im Jahr 1999 abschloss. Vor ihrem Wechsel zu Preu Bohlig & Partner im Januar 2010 war Frau Dr. Thewes neun Jahre für eine BGH-Kanzlei in Karlsruhe tätig und arbeitete dort in einer Vielzahl von Verfahren im Bereich des Wettbewerbs-, Heilmittelwerbe- und Markenrechts.
Dr. Stephanie Thewes ist Verfasserin zahlreicher Publikationen insbesondere im Pharma- und Wettbewerbsrecht und ab der 1. Auflage Co-Autorin  der Kommentierung zum HWG und UWG in dem Fachbuch „Pharmarecht“ von Meier/von Czettritz/Gabriel/Kaufmann, das im Juni 2023 bereits in 3. Auflage erschienen ist. Dr. Stephanie Thewes ist regelmäßig Referentin im Wettbewerbsrecht.

Fachgebiete
Wettbewerb und WirtschaftUnlauterer WettbewerbPharmaArzneimittelrechtHeilmittelwerberechtMedizinprodukterechtWettbewerbsrechtPatentrechtGeistiges Eigentum / IPPatente und GebrauchsmusterMarken und andere geschäftliche Kennzeichen
Ausbildung

Ludwigs-Maximilians-Universität München | Université de Lausanne | Referendariat am LG Heilbronn | Promotion an der Ludwigs-Maximilians-Universität München

Veröffentlichungen

Germany: Drug & Medical Device Litigation 2024, Chapter 8, in ICLG (International Comparative Legal Guides) zusammen mit Peter von Czettritz und Tanja Strelow

Buchrezension: Produkthaftungshandbuch, Foerste/Graf von Westphalen, C.H. Beck Verlag, 4. Aufl. 2024, in PharmR 2024, 163

„The Terra Greca II decision of the BGH of 12 October 2023, (File number: I ZR 206/22)“, abrufbar unter Lexology.com

„Blickfangwerbung für einen wiederbefüllbaren Getränkebecher mit den Angaben „Refill“ und „Flatrate“ in Verbindung mit erläuternden Angaben wettbewerbsrechtlich zulässig“, Dr. Thewes, GRUR-Prax 2023, Heft 22, S. 688

„Pharmarecht“, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, Co-Autorin von §§ 7-9, 3., vollständig überarbeitete Auflage 2023, C.H. Beck

Die BGH-Entscheidung „Werbung für Fernbehandlung“ vom 09.12.2021 sowie die Neuerungen des § 9 S. 2 HWG, v. Czettritz/Dr. Thewes, PharmR 5/2022, 349

„Unterlassene Zwangsvollstreckung lässt Dringlichkeit nicht entfallen – LmbZ-Zweck muss Ausgleich medizinisch bedingten Nährstoffdefizits sein“, Strelow/Dr. Thewes, GRUR-Prax 2020, Heft 18, S. 430

Fehlende Benutzungsabsicht im Markenrecht – die BGH-Entscheidung „Da Vinci“ (I ZR 46/19) und die EuGH-Entscheidung „Sky/SkyKick“ (C-371/18), abrufbar unter Lexology.com

Werbeabgaben durch Apotheken: Was ist (noch) erlaubt? PharmR 2019, 578

EuG: Prüfung des Untersagungsrechts iSv Art. 8 IV lit. b UMV, GRUR-Prax 2019, Heft 7, S. 158

EuG: Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit zwischen pharmazeutischen Produkten und Dienstleitungen auf dem Gesundheitssektor, GRUR-Prax 2018, Heft 16, S. 375

„Zulässigkeit einer heilmittelwerberechtlich zu beanstandenden Verbraucherinformation in sozialen Medien zur Abwehr einer negativen Kampagne gegen ein Tierarzneimittel“; Urteilsanmerkung zu OLG Köln, Urt. v. 12.01.2018 – 6 U 92/17, PharmR 2018, 144, 149.

„Guillain-Barré-Syndrom (GBS) als Impfschaden durch eine empfohlene oder angeordnete Schutzimpfung“, Urteilsanmerkung zu LSG Sachsen-Anhalt, Urt. V. 30.08.2017 – L 7 VE 7/14, PharmR 2018, 103, 106

„Keine Verwechslungsgefahr zwischen „Travomed“ und „Travo“, GRUR-Prax 2018, 23

„Pharmarecht“, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, Co-Autorin von §§ 7-9, 2., vollständig überarbeitete Auflage 2018, C.H. Beck

„Urteilsanmerkung zu EuGH Urteil vom 21.06.2017 . C 621/15“, PharmR 2017, 392

„Rückrufverpflichtung in einstweiligen Verfügungsverfahren?“, PharmR 2017, 92

4. Teil: Die Bewerbung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, Co-Autorin §§ 7-9 in Meier/v. Czettritz/Gabriel/Kaufmann, Pharmarecht, Beck Verlag 2014

Zur arzneimittelpreisrechtlichen Beurteilung der Gewährung von Skonti durch den pharmazeutischen Großhandel – zugleich eine Anmerkung zu Mand, A&R 2014, 147 ff., PharmR 10/2014, S. 460

Zur „äußeren Umhüllung“ eines Arzneimittels und den „darauf angebrachten Angaben“ nach § 10 Abs. 1 Satz 1 und 5 AMG – Die „Voltaren“-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.12.2012 , Pharma Recht 11/2013, 477

Rado-Uhren für den BGH, WRP 2004, 168 ff.

Dimensionsgleichheit als Voraussetzung der markenrechtlichen Verletzungstatbestände?, MarkenR 1999, 145 ff.

Der Schutz der dreidimensionalen Marke nach dem Markengesetz, 1999

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