Katharina Hannen vertritt und berät seit 2015 nationale und internationale Mandanten, im Marken-, Kennzeichen- und Designrecht, im Urheberrecht, sowie im Lauterbarkeitsrecht (UWG). Darüber hinaus vertritt Katharina Hannen Unternehmen, Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens im Presserecht und Medienrecht.
Als Prozessanwältin vertritt Katharina Hannen Mandanten vor allen zuständigen Zivilgerichten, dem Deutschen Patent- und Markenamt sowie dem EUIPO.