Christian Holtz
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Christian Holtz

Rechtsanwalt, Counsel | Hamburg

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Christian Holtz liegen in der gerichtlichen und außergerichtlichen Beratung und Vertretung in- und ausländischer Unternehmen in Fragen des Patent- und Gebrauchsmusterrechts, mit Fokus auf die Bereiche Elektronik, IT/Software und Maschinenbau, sowie in Fragen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Darüber hinaus berät Christian Holtz Unternehmen zu Fragen des Designrechts und des Arbeitnehmererfinderrechts. Überdies hat Christian Holtz sich auf die Beratung im Zusammenhang mit IP-Transaktionen spezialisiert und verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Durchführung von patentbezogenen Due-Diligence-Prüfungen.

Fachgebiete
Geistiges Eigentum / IPPatente und GebrauchsmusterDesignschutzGeschäftsgeheimnisseArbeitnehmererfindungen
Ausbildung

Universität Bremen | Referendariat am OLG Schleswig

Mitgliedschaften

Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) | Vereinigung von Fachleuten des gewerblichen Rechtsschutzes (VPP)

Veröffentlichungen

Mitautor

Hoppe/Oldekop, Geschäftsgeheimnisse – Schutz von Know-how und Geschäftsinformationen, Praktikerhandbuch mit Mustern, Carl Heymanns Verlag, 2. Aufl. 2022

Hoppe/Oldekop, Geschäftsgeheimnisse – Schutz von Know-how und Geschäftsinformationen, Praktikerhandbuch mit Mustern, Carl Heymanns Verlag, 2020

Aufsätze

Die Rechtsprechung der deutschen Instanzgerichte zum Patent- und Gebrauchsmusterrecht seit dem Jahr 2021, GRUR-RR 2022, 517 (zusammen mit: Daniel Hoppe und Prof. Dr. Christian Donle)

Die Rechtsprechung der deutschen Instanzgerichte zum Patent- und Gebrauchsmusterrecht seit dem Jahr 2020, GRUR-RR 2021, 409 (zusammen mit: Daniel Hoppe und Christian Donle)

Anm. zu BGH: § 145 PatG nicht anwendbar bei erneuter Klageerhebung wegen desselben Patents, GRUR-Prax 2021, 108

Anm. zu OLG Düsseldorf: Ausnahmsweise Berücksichtigung von Vorgängen im Erteilungsverfahren bei Patentauslegung, GRUR-Prax 2021, 443

Anmerkung zu BGH: : Bei Durchführung eines nahegelegten Verfahrens zwangsläufig erhaltenes Produkt ist nicht patentfähig, GRUR-Prax 2019, 38

Anmerkung zu BPatG: Anforderungen an Widerspruch gegen Akteneinsichtsantrag, GRUR-Prax 2018, 453

Anmerkung zu BGH: Anforderungen an Widerspruch gegen Akteneinsichtsantrag, GRUR-Prax 2018, 171

Anmerkung zu BGH: Definition des Fachmanns kann nicht auf Erwägungen zur Patentauslegung oder Patentfähigkeit gestützt werden, GRUR-Prax 2018, 152

Anmerkung zu BPatG: Offenbarungsgehalt umfasst auch nicht realisierte Lösung, GRUR-Prax 2017, 258

Anmerkung zu BGH: Unerreichbarkeit von Beweismitteln in der Berufungsinstanz – Ytrrium-Aluminium-Granat, GRUR-Prax 2016, 500

 

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