Zum 01.05.2025 wird die neue Verordnung über das Unionsgeschmacksmuster (2024/2822) in Kraft treten; in kleineren Teilen treten die Änderungen erst ab 01.07.2026 in Kraft. Zugleich erhielt auch die Richtlinie über die nationalen Designs eine Neufassung (2024/2823). Beide stammen von 23.10.2024. Die Design-Richtlinie ist bis zum 9. Dezember 2027 in nationales Recht umzusetzen.
Die Änderungen sind inhaltlich so ausgestaltet, dass das ehemalige Gemeinschafts-geschmacksmuster, jetzt Unionsgeschmacksmuster bezeichnet, zum nationalen Recht weitgehende Parallelität besitzt.
Ziel der Reform ist die Modernisierung und Harmonisierung des europäischen Designrechts.
2.1 Terminologie
2.2 Erweiterte Begriffsdefinitionen
2.3 Erweiterte Schutzbestimmungen
3.1 Schrankenregelungen
3.2 Reparaturklausel
3.3 Einführung einer Kennzeichnung
3.4 Schriftform für Übertragung
Die Reform erfordert nur wenige Anpassungen des deutschen Designgesetzes. Die künftige Rechtsprechung zu den neuen Schrankenregelungen wird noch lange auf sich warten lassen und vermutlich keine großen Auswirkungen in der Praxis besitzen.
Von größerer Bedeutung ist der Umstand, dass einige neue Schutzgegenstände aufgenommen wurden, insbesondere Shopgestaltungen (räumliche Anordnung von Gegenständen, die einen Innenraum oder einen Außenraum bilden sollen) oder komplexere Zusammenhänge wie beispielsweise Sets von Artikeln. Hier sind in einigen Branchen Verbesserungen für Schutzrechtsinhaber erreicht worden.